Vorsorge (treffen)
Haben Sie vorgesorgt?
Meistens kommt es unerwartet: Ein Herzinfarkt, ein Unfall, eine größere Operation, eine Krankheit und auf einmal können Sie nicht mehr aus eigener Kraft entscheiden und handeln.
Oder kennen Sie vielleicht ältere Menschen, bei denen eine Mahnung nach der anderen ins Haus flattert, weil sie ihre eigene Situation nicht mehr überblicken?
Wenn Sie in solchen Fällen nicht vorgesorgt haben, geht die Sache zum Gericht. Eine Richterin oder ein Richter entscheiden dann, wer für Sie die Entscheidungen trifft. Unter Umständen kann dies eine wildfremde Person sein.
Dies alles können Sie vermeiden, wenn Sie vorgesorgt haben.
Das Problem: Selbst Ehepartner und Verwandte können nicht automatisch Entscheidungen für Sie treffen, die rechtlich verbindlich sind. Das ist nur möglich, wenn Sie ihnen eine eigene Vollmacht dazu ausgestellt haben.