Wie kann ich vorsorgen?
Der Betreuungsverein Saarbrücken und Saar e.V. hilft Ihnen gerne, dass Sie nicht in solch eine Situation kommen.
Sein Tipp:
- Stellen Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht aus. Nur so kann sie rechtswirksam ihre Interessen wahrnehmen.
- Falls Sie keine Person bevollmächtigen können oder den gerichtlich-kontrollierten Weg bevorzugen, können Sie in einer Verfügung Ihre Wünsche aufnehmen und festlegen, was für eine Person es sein sollte und welche Art der Betreuung sie übernehmen kann. Das Vormundschaftsgericht wird dann Ihre Wünsche berücksichtigen.
- Eine weitere Möglichkeit ist eine Patientenverfügung. Hier können Sie ihre Wünsche in Bezug auf eine medizinische Behandlung und Pflege bei schwerster, aussichtsloser Erkrankung beschreiben. Diese Verfügung muß von den behandelnden Ärzten beachtet werden.