Wie kann ich diese Aufgabe übernehmen?
Das Vormundschaftsgericht bestellt Sie als Betreuer oder Betreuerin für eine hilfsbedürftige Person und legt dabei genau Ihre Aufgabenkreise fest. So unterstützen Sie Menschen, handeln für sie und vertreten sie gerichtlich und außergerichtlich.
Sie bekommen ihre Sachkosten bezahlt!
Grundsätzlich gilt: Die Arbeit der ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen soll kostenneutral bleiben. Sie müssen aber nicht die Kosten für eine Betreuung selbst tragen, dafür gibt es eine jährliche Sachaufwandsentschädigung.